Seit Oktober 2017 lässt die aktuelle Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg die Träger von Kindertagesstätten und Horten schwitzen.Das OVG stellt noch einmal in aller Deutlichkeit dar, dass ein Verweis auf § 6 des Kommunalabgabengesetzes in der Kita-Satzung und ein Einbeziehen von kalkulatorischen Zinskosten in die Elternbeitragskalkulation zur sofortigen Unwirksamkeit der Satzung führen. Unabhängig davon, ob es im Einzelfall bei den Kommunen zutrifft oder nicht, sehen sich die Kommunen verstärkt skeptischen Eltern gegenüber. Oft beziehen sich die Eltern dabei auf § 44 SGB X und stellen teils sogar die Zahlung der Elternbeiträge sofort ein, um Druck auf die Verwaltung auszuüben.
Vor diesem Hintergrund hat das IPM etlichen brandenburgischen Kommunen mit einem Prüfgutachten aushelfen können. Hierbei wird die Kalkulation auf Plausibilität, mathematischer Richtigkeit und natürlich auch auf ihre Rechtssicherheit geprüft. Das Gutachten gibt zudem nachvollziehbare Hinweise, wie Mängel in der Kalkulation abgestellt werden können.
Haben auch Sie verstärkt mit Elternanfragen zu kämpfen, dann melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch bei einem unserer fachlichen Spezialisten für das Thema: Herrn Kusyk oder Herrn Wagner.