Friedhof: Ein Friedhof im Wald.

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Große Friedhöfe große Probleme – kleine Friedhöfe noch größere Probleme

Oft haben große Friedhöfe große Probleme und kleine Friedhöfe noch größere Probleme: Krematorium, Überkapazität, Umsatzsteuerpflicht und Angebotsmangel – Herausforderungen, denen sich auch Ihre Kommune irgendwann stellen muss

Ich bin seit 2011 Kommunalberater und habe beruflich mein Steckenpferd mit der Friedhofsgebührenkalkulation gefunden. Im Jahr 2021 habe ich für mehrere Kommunen die Friedhofsgebühren kalkuliert. Darunter sind sehr kleine Orte mit 12 und große mit bis zu 543 Bestattungen pro Jahr.

Jeder Friedhof hat seine Besonderheiten

Dabei hat jeder Friedhof seine Besonderheiten. Denn unsere Kund:innen kommen aus sechs unterschiedlichen Bundesländern und überall gibt es andere Gesetze. Außerdem ändert sich die Nachfrage bei der Bestattungsart: Früher waren klassische Erdgräber Standard. Heute sind Friedwälder (In einem Friedwald können Verstorbene unter persönlich ausgewählten Bäumen in Urnen bestattet werden) immer gefragter. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass große Friedhöfe große Probleme und kleine Friedhöfe noch größere Probleme haben. Denn ein kleiner hat es deutlich schwerer eine neue Grabart einzuführen. Einer unserer Kund:innen hat sogar eine ganz besondere Konkurrenzsituation bei sich auf dem Friedhof. Denn er betreibt den Friedhof zwar selbst, teilt sich das Grundstück aber mit dem kirchlichen Friedhof.  

Woran fehlt es den meisten Friedhöfen?

Sie wissen selbst am besten, was auf Ihrem Friedhof besser laufen könnte. Andere Grabarten oder eine ansprechendere Gestaltung? Vielleicht müsste das ein oder andere auch mal neu gemacht werden. So unterschiedlich wie die Friedhöfe (Wald-/Parkfriedhof, kirchlich geprägte Gegend, Urnen) sind, so verschieden sind auch die Herausforderungen.

Doch eines haben die meisten Friedhöfe gemeinsam. Die Kund:innen wünschen sich pflegefreie Gräber und die sind Mangelware. Die anonyme Urnenwiese ist nicht der Renner, sondern ein Notkauf! Es fehlt den Friedhöfen an Inspiration. Dabei können Sie diese so leicht und kostenlos im Internet bekommen. Schwierig wird es erst, wenn es an die Umsetzung geht.

Friedhofsneugestaltungen mithilfe eines Landschaftsarchitekten gehen schnell in die hunderttausende. So hohe Investitionen sind aber nur dann möglich, wenn die Politik dahintersteht. Das Gute ist: Am Angebot neuer Grabarten können Sie schnell und auch ohne große Kosten etwas ändern. Wie sie den Stein ins Rollen bringen? Sprechen Sie mit der Friedhofsverwaltung. Sie weiß genau, welchen Bedarf die Einwohner:innen in Ihrer Kommune haben.

Welche Herausforderungen haben Sie?

Oft stehen Kommunen immer wieder vor den gleichen Herausforderungen, wenn es um den Friedhof geht. Damit Sie es leichter haben, möchte ich meine Erfahrungen mit Ihnen teilen:

Versteuern Sie Ihre Grabarten richtig?

Umsatzsteuerpflicht: Hiervon sind, wenn dann Ihre pflegefreien Grabarten betroffen. Also Urnenwiese, UGA, Rasensarggräber, Kolumbarien etc.. Wenn der Jahresumsatz aus dem Verkauf neuer Gräber und Verlängerungen dieser Grabarten über 17.500 € liegt, werden diese Grabarten ab dem 01.01.2023 steuerpflichtig. Dem folgen dann die dazugehörigen Bestattungsleistungen, Pflegeleistungen und sogar die dazugehörigen Verwaltungsgebühren. Alles steuerpflichtig. Die übrigen Leistungen unterliegen wieder der individuellen Einzelprüfung.

Haben Sie zu viele Grünflächen?

Überkapazitäten der Fläche: Überkapazitäten werden auch gerne etwas blumiger umschrieben. Grünpolitischernaherholungswert klingt doch auch viel besser als Überkapazität. Am Ende geht es gebührenrechtlich darum: Die Grünflächen müssen gepflegt werden und die dafür anfallenden Kosten sind für den Benutzer nicht nötig. Die Folge: Sie müssen einen Teil der Kosten selbst tragen, weil die Grünflächen zu groß sind. Es gibt einige Urteile, Bücher und Empfehlungen des Aeternitas e.V, die sich am Rande – aber leider nicht im Detail – mit dem Thema befassen. Das ist vielleicht auch ein Grund dafür, warum Gebühren in vielen Kommunen nicht sauber ausgerechnet, sondern einfach festgelegt werden. Das Ergebnis: Die Gebühren sind nicht rechtssicher. Deshalb kalkulieren Ihre Friedhofsgebühren auf Basis von rechtlichen Urteilen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Wussten Sie, dass Sie Entgelte für Krematorien nicht nach KAG Vorgaben berechnen müssen?

Krematorium: In diesem Jahr haben wir die ersten Entgelte für Krematorien berechnet. Mathematisch eine recht einfache Geschichte. Rechtlich aber sehr interessant. Denn es handelt sich hierbei trotzdem um eine öffentlich betriebene Einrichtung. Wie Sie wissen, müssen Sie Entgelte für öffentliche Einrichtungen nach den Vorgaben des KAG für Benutzungsgebühren berechnen. Wir sind anderer Meinung: Denn bei diesem Fall befinden wir uns im freien Wettbewerb. Würden die Regeln nach Benutzungsgebühren gelten, so müssten entstehende Überdeckungen ausgeglichen werden. Das hat zur Folge, dass Kremierungen im nächsten Jahr günstiger werden. Wenn das öffentlich betriebene Krematorium 100,- € günstiger ist, als die Konkurrenz zieht das einen Rattenschwanz mit sich. Das private Krematorium geht insolvent, weil alle das öffentliche Krematorium nutzen. Die Kommune muss ihre Kapazitäten bei der Kremierung aufstocken und investieren. Am Ende hat die kommunale Einrichtung den Markt zerstört. Und das darf nach Kommunalverfassung nicht sein.

Sind Ihre Bescheide rechtswidrig?

Mehr Rechtssicherheit: Der Tod ist ein schwieriges Thema. In vielen Kommunen werden Kindergräber verlängert. Das Problem dabei: Diese Gräber sind per Satzung als „nicht verlängerbare Reihengräber“ definiert und dürften deshalb gar nicht verlängert werden. Doch aus Mitgefühl gegenüber den Eltern drücken die Mitarbeiter oft ein Auge zu. Deshalb wundert es uns nicht, dass es viele rechtswidrige Bescheide gibt. Auch die Gebührensatzungen sind oft voller Fehler. Auf dem Bescheid stehen Positionen, die nicht in der Gebührensatzung hinterlegt sind. In den Grabnutzungsrechten sind alle möglichen Kleinstpositionen verarbeitet. Die Standsicherheitsprüfung, gesonderte Verwaltungsgebührenleistungen und manchmal sogar die Grabräumung. Diese Fehler können Sie vermeiden.

Es gibt noch viele weitere Herausforderungen…

Und Sie? Haben Sie den Stein bei sich schon ins Rollen gebracht? Falls nicht, dann ist es höchste Zeit.

Benjamin Wagner, IPM

Melden Sie sich für weitere Informationen gerne bei Benjamin Wagner per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-63.