Abwassergebühren Visselhövede

Meldungen
Abwassergebührenkalkulation erhöht die Rechtssicherheit

Die Ausgangslage

Ende August 2023 wurde der Stadt Visselhövede (Niedersachsen) per Urteil beschieden, dass ihre Abwassergebührensatzung von 2018 rechtsungültig ist. Die Stadt übernimmt in Eigenregie die Abwasserentsorgung für die Bereiche zentrale Schmutzwasseranlagen (kanalgebunden), dezentrale Grundstücksabwasseranlagen (Gruben und Kleinkläranlagen) und Niederschlagswasserbeseitigung.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass „eine Gebührenkalkulation für mehrere öffentliche Einrichtungen zu erstellen [ist], auch wenn sie dieselben technischen Einrichtungen benutzen.“ Und „Die Einrichtungen können nicht zu einer Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zusammengefasst werden.“

Das Problem

An mehreren Beispielen verdeutlicht das Gericht, dass Kosten der Abwasserentsorgung den einzelnen Bereichen nicht verursachungsgerecht zugeordnet wurden. Hierfür genügt es nicht eine Kosten- und Leistungsrechnung im Bereich Abwasser allein zu „haben“. Das Gericht konnte verdeutlichen, dass manche, teils sehr große Kostenbestandteile, trotzdem nicht verursachungsgerecht zugeordnet wurden. Die Verwaltung versuchte im Gerichtsverfahren nachzuweisen, dass sie in der Kalkulation „Ausgleiche“ vorgesehen hatte. Jedoch konnte nicht nachgewiesen werden, wie man rechnerisch auf die entsprechenden Werte gekommen sei. Ursache dafür ist ein Phänomen, dass in den Verwaltungen ständig auftritt, jedoch immer wieder überraschend kommt: der zuständige Sachbearbeiter geht in den Ruhestand und die handschriftliche Dokumentation ist doch nicht so aussagekräftig wie erhofft.

Diese ungenügende Erläuterung führte dazu, dass dem Kläger Recht gegeben wurde. Dieses Problem weitet sich nun bis auf das Jahr 2023 aus,. Jede nachfolgende Kalkulation nach 2018 wurde nach dem gleichen Muster erstellt.

Die Lösung

Anfang November 2023 hat das Institut für Public Management (IPM) in einem Intensiv-Workshop zusammen mit dem Kämmerer, der neuen Sachbearbeiterin und auch einer Vertreterin der kommunalen Rechtsaufsicht eine von Grund auf neue Kalkulation erstellt. Hierbei haben wir in einem transparenten Verfahren u.a. über ansatzfähige Kostenpositionen diskutiert. Wie geht man nach NKAG und Rechtsprechung mit Investitionszuschüssen um? Die Kommentierung für Niedersachsen hat hier gelinde gesagt Potenzial missverständlich ausgelegt werden zu können. Das eigentliche Thema der verursachungsgerechten Zuordnung haben wir anhand eines Schaubildes dargestellt. So konnte allen Anwesenden verdeutlicht werden, welcher Bereich welche Kosten mit seinen Leistungen verursacht. Daraus haben wir plausible Verteilungsschlüssel abgeleitet und zusätzlich die Nachkalkulationen erstellt und berücksichtigt. Die Ergebnisse waren für alle Anwesenden transparent nachvollziehbar.

Die Kalkulation wurde für das Jahr 2023 erstellt. Auf Grundlage des Kalkulationsberichtes hat der Stadtrat am 14.12.2023 die zum dem Zeitpunkt gültige Satzung rückwirkend zum 01.01.2023 aufgehoben und durch eine Satzung mit neu kalkulierten Gebühren ersetzt bzw. geheilt. Die Stadt Visselhövede verfügt nun über eine neue Kalkulation, deren Rechtssicherheit erheblich gesteigert wurde.

Wenn auch Sie mit ähnlichen Problemen im Finanzbereich der Verwaltung konfrontiert sind, können Sie uns jederzeit direkt ansprechen.

Und wenn es etwas planvoller sein soll, dann sowieso!