Witschaflichkeitsbetrachtung Kita und Schulbau

Meldungen
Aktuelle Wirtschaftlichkeits -untersuchungen im Schul- und Kitabau:

MIETEN ODER BAUEN? KONVENTIONELL ODER IM MODULBAU ERRICHTEN?

Städte und Gemeinden stehen in ganz Deutschland häufig vor der Herausforderung bedarfsgerechte Betreuungs- und Schulplätze für Kinder bereitzustellen. In einer umfassenden Untersuchung der Bertelsmann Stiftung wurde ermittelt, dass allein im Jahr 2023 Hunderttausende Kinder keinen Platz bekommen[1].

Häufige Gründe für den Handlungsbedarf in Schulen und Kitas sind:

  • fehlende Klassen-/Fachräume und steigende Schülerzahlen
  • unzureichende Betreuungskapazitäten in U3/Ü3
  • räumliche Bedingungen eignen sich nur wenig für moderne pädagogische Konzepte (z.B. Cluster)
  • kein nachhaltiger Gebäudebetrieb in unsanierten Bestandsgebäuden möglich
  • unzureichende Barrierefreiheit in den Schulgebäuden

Zu den „klassischen“ Bedarfsbegründungen kommen noch interne Herausforderungen wie z.B.:

  • Personalmangel im Fachbereich Hochbau / Schule / Jugend zur Betreuung neuer Projekte
  • politischer „Druck“ bzw. divergierende Prioritätensetzung

Unsere aktuellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Bauvorhaben im Schul- und Kitabau weisen ähnliche Herausforderungen auf und konnten durch die Unterstützung des IPM zu einer fundierten und gut abgewogenen Investitionsentscheidung geführt werden.

  • Stadt Garbsen: Schaffung von Betreuungskapazitäten im Stadtteil Berenbostel
  • Amt Scharmützelsee: Erweiterung und Modernisierung der Grundschule in Bad Saarow

Warum ist es wichtig Vorhaben verpflichtend auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen?

Gemäß der geltenden Kommunalhaushalts- und -Kassenverordnung (§ 12 Land Niedersachsen und
§ 16 Land Brandenburg) sind Städte und Kommunen verpflichtet, vor Beschlüssen mit erheblicher finanzieller Bedeutung, oberhalb einer festgelegten Wertgrenze, die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

Neben dieser geltenden Verpflichtung zur rechtskonformen Veranschlagung von Investitionen können durch die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für bauliche Investitionsvorhaben folgende Vorteile für die öffentliche Verwaltung erzeugt werden:

  • langfristige Einschätzung der finanziellen Verpflichtungen durch die Berücksichtigung von Planungs-, Bau- und Folgekosten mit einen Betrachtungsdauer von bis zu 25 Jahren
  • frühzeitige „Durchleuchtung“ von Bauinvestitionen durch substanzielle Alternativenprüfung
  • ganzheitliche Bewertung durch die Einbeziehung des qualitativen Nutzens (Wirtschaftlichkeit ist das Verhältnis von Nutzen zu Kosten!)

Wie sind wir bei der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgegangen?

In der Regel beauftragen Kunden das Institut für Public Management (IPM) für die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erst recht spät im Entscheidungsprozess zu Bauinvestitionen. In diesen Fällen sind häufig durch Beschlüsse und Planungen schon Vorabfestlegungen getroffen worden (z.B. Neubau einer Schule) ohne alle vorliegenden Alternativen gem. der Vorgaben der KomHKVO zu prüfen.

Bei den beiden vorliegenden Fällen konnte durch eine frühzeitige Einbindung des IPM Berlin eine umfassende Alternativenprüfung zu den geplanten Bauinvestitionen vorgenommen werden:

Erweiterung und Modernisierung der Grundschule in Bad Saarow

A1 – Umsetzung als konventioneller Massivbau

A2 – Umsetzung als Modulbau & Umbau

Schaffung von Betreuungskapazitäten im Stadtteil Berenbostel (Stadt Garbsen)

A1 – Neubau einer Kita

A2 – Anmietung einer Kita (Investorenmodell)

Alternativenprüfung

Zur Alternativenprüfung gehört auch der Ausschluss von nicht realisierbaren Alternativen. Jedoch gilt, dass eine finanzielle Vorabfestlegung oder ungenügende Haushaltsmittel keine Ausschlussgründe zur Prüfung möglicher Alternativen sind.

In einem Auftaktgespräch werden vor der Untersuchung die Ausgangssituation (Ist-Zustand), der Handlungsbedarf und die Ziele des Bauvorhabens festgestellt. Anschließend werden alle möglichen Alternativen zur Bedarfsdeckung eruiert und nicht zutreffende Lösungsmöglichkeiten mit Hilfe einer Matrix ausgeschlossen.

Die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens bestimmt sich aus dem (optimalen) Verhältnis der verursachten Kosten zum erzeugten Nutzen im gesamten Betrachtungszeitraum (max. 25 Jahre). Die zu prüfenden Alternativen werden sowohl monetär (Kapitalwertmethode), als auch nicht monetär (Nutzwertanalyse) miteinander verglichen und ein gesamtwirtschaftliches Ergebnis ausgewiesen.

Für die Durchführung der Berechnung mehrerer Alternativen ist eine umfassende Annahme von Zahlungsströmen der Zukunft notwendig. Hierfür werden häufig indexierte Kostenkennwerte aus bundesweiten statistischen Erfassungen von Bauvorhaben (z.B. Baukosteninformationszentrum) zur Hilfe genommen. Weiterhin werden gemeinsam mit den öffentlichen Auftraggebern alle Annahmen für die Modellrechnung abgestimmt.

Die Bestimmung des qualitativen Nutzens der Bauinvestition erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Termin. Hierfür werden gemeinsam die zutreffenden Bewertungskriterien und deren Gewichtung abgestimmt und in einem Folgetermin ein moderierter Bewertungsprozess mit den beteiligten Stakeholdern (z.B. Politik, Verwaltung, Nutzer) durchgeführt.

Bei den vorliegenden Vorhaben der beiden Kunden konnte durch die ganzheitliche Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Kosten-Nutzen) die gesamtwirtschaftlichste Alternative ermittelt werden. Durch die frühzeitige Einbeziehung der politischen Gremien in die Untersuchung wurde der Beratungs-/ Beschlussprozess beschleunigt und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in einer neuen Kita (Stadt Garbsen) bzw. die Erweiterung und Modernisierung der Grundschule (Bad Saarow) auf den Weg gebracht werden.

Können wir Sie bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unterstützen? Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot! Sie können gern mit unserem WiBe-Team Kontakt aufnehmen.

[1] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze