IPM - Feuerwehr Landkreis Helmstedt

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IPM kalkuliert die Feuerwehr für den Landkreis Helmstedt

Das IPM kalkuliert die Feuerwehr für den Landkreis Helmstedt:

In einer Zeit, in der der Klimawandel und die globale Erwärmung zu erheblichen Veränderungen weltweit führen und oft heftige Wetterereignisse zur Folge haben, ist die Sorge vor Bränden, Überschwemmungen und anderen Schicksalsschlägen in der Gesellschaft größer denn je. Die Konsequenzen aus solchen Unglücken führen nicht nur zu finanziellen Schäden, sondern gefährden auch die Gesundheit und Sicherheit von Menschenleben. Um solche Risiken verhindern oder bewältigen zu können, ist eine gut ausgerüstete und auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft ausgerichtete Feuerwehr notwendig. Daher ist die Feuerwehr eine wichtige Institution in der Gesellschaft, die der Rettung und dem Schutz des Lebens und Vermögens von Menschen und Tieren in akuter Situation dient.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer leistungsfähigen Feuerwehr. Laut Gesetz sind die Kommunen nicht nur dazu verpflichtet eine einsatzfähige Feuerwehr zu gewährleisten. Sie dürfen auch Gebühren für die erbrachten Leistungen erheben. Im Bereich der Feuerwehr fallen jedoch auch Kosten an, die nicht direkt und offensichtlich mit den Einsätzen zu tun haben.

Wie wird mit diesen Kosten umgegangen?

Um bei der Gebührenberechnung auch die kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten berücksichtigen zu können, müssen drei wichtige Instrumente der Kalkulation beachtet werden:

  • Kostenartenrechnung
  • Kostenstellenrechnung
  • Kosten Trägerrechnung

Hierzu sind nicht nur die Rechtsgrundlagen, sondern auch die betriebswirtschaftlichen Grundsätze von großer Bedeutung. Während die rechtlichen Grundlagen den Rahmen für die Gebühren vorgeben, bilden die betriebswirtschaftlichen Grundsätze die Basis der Kalkulation.

Wie unterstützt das IPM?

Das Institut für Public Management (IPM) wurde vom Landkreis Helmstedt mit der Durchführung einer neuen Gebührenkalkulation beauftragt. Wir unterstützen die Kommunen, damit sie nicht nur ihre neuen Satzungen den Gesetzesvorgaben anpassen, sondern auch gerechtfertigte Gebühren erheben können. Zunächst haben wir ein Auftaktgespräch mit der Verwaltung durchgeführt, um die erforderlichen Daten zu besprechen. Wir erläutern die Vorgehensweise der Kalkulation und legen gemeinsam mit der Verwaltung die Rahmenbedingungen fest. Außerdem stellen wir der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen und die entsprechenden Urteile bezüglich der Feuerwehrgebühren sowie die Grundlagen der Kalkulation vor. Nach Erhalt aller relevanten Daten haben wir die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen des Landes Niedersachsen erstellt.

Wie sehen die Ergebnisse aus?

Vor der Finalisierung hat das IPM der Verwaltung die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und gemeinsam besprochen. Im Anschluss wurde die Kalkulation fertiggestellt und die Ergebnisse in einem ausführlichen Kalkulationsbericht dargestellt. Der Bericht enthält neben der Übersicht der Ergebnisse die rechtlichen Grundlagen, die allgemeine Vorgehensweise, die Darstellung des Kalkulationsweges mit Erläuterungen sowie eine detaillierte Auflistung der verwendeten Daten.

Im Ergebnis wurden die ermittelten Gebühren beschlossen und in die Satzung übernommen.

Benötigen Sie auch Unterstützung bei Ihrer Gebührenkalkulation? Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen, wo genau Ihr Bedarf liegt und wie wir Ihnen bestmöglich zur Seite stehen können.