Friedhof-Gebühren für Zeuthen, Trebbin und Kolkwitz

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NEUE Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger

Neue Friedhofsgebühren für Brandenburger Bürger: Zur Deckung des Aufwandes für „die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung“ sind die Gemeinden und Städte des Landes Brandenburg laut Kommunalabgabengesetz berechtigt, Benutzungsgebühren zu erheben. Das IPM wurde von den Städten Kolkwitz, Trebbin und der Gemeinde Zeuthen mit der Neukalkulation der jeweiligen Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen beauftragt. Nach ersten gemeinsamen Auftaktgesprächen, in welchen essenzielle Fragen geklärt wurden, arbeiteten Zeuthen, Trebbin und Kolkwitz dem IPM die hierfür benötigten Daten entsprechend zu.

Gesetzliche Grundlagen

Je nach Bundesland gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen zur Kalkulation von Benutzungsgebühren bzw. zum jeweils einzuhaltenden Kalkulationszeitraum. In Brandenburg sollten sämtliche Gebühren alle 2 Jahre neu kalkuliert werden.

Auch für die Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen gilt das Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes als verbindliche Rechtsgrundlage. Dieses regelt unter anderem die ansatzfähigen Kosten, aber auch die Verfahrensweise bei festgestellten Kostenüber- bzw. -unterdeckungen. Um diese feststellen zu können, muss eine Nachkalkulation erfolgen, in welcher die tatsächlichen Ist-Kosten der vergangenen Jahre betrachtet und ausgewertet werden. In Kolkwitz und Trebbin wurde diese jeweils selbst vorgenommen, für die Gemeinde Zeuthen übernahm das IPM die Nachkalkulation.

Vorgehensweise

Bei der Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen werden zunächst die Kosten der entsprechenden Einrichtungen aus den vergangenen Jahren betrachtet und bewertet. Auch Preissteigerungen müssen für den Kalkulationszeitraum – in Brandenburg 2 Jahre – berücksichtigt werden (z.B. mittels Prognoserechnung).

Die angenommenen künftigen Nutzerzahlen – sprich Beerdigungen bzw. Trauerhallennutzungen – im Betrachtungszeitraum müssen ebenfalls mithilfe von Erfahrungswerten bzw. Nutzerzahlen aus der Vergangenheit ermittelt werden.

Sollten prognostizierte Kosten und Nutzerzahlen am Ende des Betrachtungszeitraum, also rückblickend, nicht der tatsächlichen Datenlage entsprechen, so wird dies mittels Nachkalkulation festgestellt und eine gegebenenfalls entstandene Kostenüber- oder -unterdeckung wie im KAG vorgeschrieben für den nächsten Kalkulationszeitraum berücksichtigt werden.

Ergebnis

Die kalkulierten Ergebnisse der neuen Nutzungsgebühren wurden jeweils in einem professionellen Kalkulationsbericht zusammengefasst und erläutert. Hierbei ist es dem IPM immer wichtig, auch die gesetzlichen Grundlagen sowie die angewandte Rechtsprechung ausführlich darzustellen.

Präsentation und Beschluss

Die Kalkulationen der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen für Zeuthen, Trebbin und Kolkwitz wurden vom IPM vor den entsprechenden politischen Gremien vorgestellt und teilweise auch bereits beschlossen. Zu einer Präsentation gehört dabei nicht nur die „Zahlen vorzulesen“, sondern diese auch zu interpretieren sowie z.B. Vorschläge zu neuen Gebührenpositionen einzubringen, Einsparpotenziale aufzuzeigen oder Hinweise zur Kostendeckung im Sinne des Haushalts zu geben. Die Fertigstellung der Kalkulationen ist durch eine sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen unseren Brandenburger Kunden und dem IPM gelungen.  

Benötigen auch Sie Unterstützung bei Ihrer Kalkulation? Gern kalkulieren wir diese für Sie und beraten Sie auf dem Weg zu Ihrer neuen Satzung! Melden Sie sich gern bei uns und wir besprechen, wie wir Sie unterstützen können.