Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Leistungen und Kosten der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Babenhausen im Bundesland Hessen musste nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes für das Bundesland Hessen mit einer professionellen und fundierten Neuberechnung für den kommenden Kalkulationszeitraum von 4 Jahren aktualisiert werden. Das IPM kalkuliert für die hessische Feuerwehr.
Beauftragung
Die Stadt Babenhausen beauftragte das Institut für Public Management (IPM) mit der Kalkulation der Feuergebührensätze für die Jahre 2024 bis 2027. Die für eine wirtschaftlich und rechtlich basierte Kalkulationsberechnung benötigten Vergangenheit – und Plandaten hat uns die Stadt Babenhausen nach den gemeinsamen erfolgreichen und konstruktiven Gesprächen von der Stadt umgehend zur Verfügung gestellt.
Datenlieferung
Diese Vielzahl an gelieferten Datensätze wurden durch das IPM strukturell und zielgerichtet aufbereitet. Die Bearbeitung erfolgte nach unserer bewährten & effizienten Struktur. Unter Maßgabe des rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmens haben wir die Vorgaben der Stadt Babenhausen kundenorientiert umgesetzt.
Ergebnis
Das IPM erarbeitete als Endergebnis eine optimale Berechnung für die Gebührensätze der Feuerwehr der insgesamt fünf Ortswehren. Diese Kalkulation bildet die elementare Grundlage für die sichere Festsetzung im Hauptausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung der Stadt Babenhausen.
Am 15.02.2024 wurde der Satzungsbeschluss durch die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses vollumfänglich & einstimmig, ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.
Wenn auch Sie unsere Unterstützung für Ihre Feuerwehrkalkulation benötigen, sprechen Sie uns gerne an.