Feuerwehr_Verwaltungsmitarbeiter

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Wie setzt man Mitarbeiter der Verwaltung (Feuerwehrmitglieder) in der Kalkulation der Feuerwehrgebühren richtig an?

Das Bereitstellen einer leistungsfähigen Feuerwehr gehört zur Pflichtaufgabe der Kommunen. Dabei tragen die Kommunen im Wesentlichen die Kosten ihrer Pflichtaufgabe. Zudem gibt es eine finanzielle Unterstützung von den Ländern in Form der Feuerschutzsteuer. Als dritte Finanzierungsquelle können Kommunen Gebühren oder Kostenersatz für kostenpflichtige Einsätze von den Entgeltschuldner:innen verlangen. Diese Entgelte dürfen jedoch nicht einfach so festgelegt werden.

Hierfür muss im Vorfeld eine Gebührenkalkulation des Feuerwehrbereichs durchgeführt werden. In den Gebührensätzen dürfen im Regelfall nicht alle Kosten der Feuerwehr den Einsätzen zugeordnet werden, da sonst unter Umständen die Entgeltschuldner:innen die gesamten Kosten des Feuerwehrbereichs tragen würden. Daher sollte in der Kalkulation zwischen Vorhaltekosten und Einsatzkosten unterschieden werden. Insbesondere für die Personalkosten stellt sich die Frage, wie diese Kosten den Vorhaltekosten und den Einsatzkosten zugeordnet werden können?

Welche Kosten müssen berücksichtigt werden?

Neben den ehrenamtlichen Kräften sind auch seitens der Verwaltung Mitarbeiter für den Feuerwehrbereich angestellt. Für die ehrenamtlichen Kräfte müssen im Falle von Einsätzen und Übungen während deren Arbeitszeit Lohnfortzahlungen an die Arbeitgeber gezahlt werden. Unter Umständen bekommen die ehrenamtlichen Kräfte auch das sogenannte Stiefelgeld für jeden Einsatz. Zusätzlich zu diesen Kosten müssen in der Kalkulation auch die Kosten der Ortswehrführer:innen und der Gerätewart:innen berücksichtigt werden. Die Zuordnung dieser Kosten zu den Vorhalte- und Einsatzkosten erfolgt mittels eines Verteilungsschlüssels. Dieser Schlüssel ergibt sich aus den betrachteten Daten für die Kalkulation.

Wie geht man mit Verwaltungsmitarbeitern in der Kostenzuordnung um?

Während sich die ehrenamtlichen Mitglieder um die Bewerkstelligung der Einsätze kümmern, setzen sich die Mitarbeiter:innen in der Verwaltung mit den allgemeinen, organisatorischen Aufgaben des Feuerwehrbereichs auseinander. Für die Kostenzuordnung ergibt sich hierbei die Frage, wie mit den Verwaltungsmitarbeitern umzugehen ist, die auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind. Dabei fahren die Mitarbeiter:innen auch während der Dienstzeit zu den Einsätzen. Hierfür fallen Personalkosten an. In der Kalkulation muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Jahrespersonalkosten nicht in Gänze den Einsatzkosten zugeordnet werden dürfen. Im Rahmen eines Workshops bei unserem Kunden standen wir genau vor diesem Problem. Hier waren fast alle Feuerwehrsachberiter:innen auch Mitglieder in der ortsansässigen freiwilligen Feuerwehr.

Verwaltungsmitarbeiter müssen berücksichtigt werden.

Nach einer Diskussionsrunde gemeinsam mit unserem Kunden war klar, wie diese Verwaltungsmitarbeiter in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Gemeinsam mit der Verwaltung wurde ein Verteilungsschlüssel erarbeitet, der eine verursachungsgerechte Zuordnung dieser Personalkosten zu den Vorhaltekosten und zu den Einsatzkosten erreicht.

Wir unterstützen Sie.

Benötigen auch Sie Unterstützung mit der Kalkulation der Entgelte für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr oder für Ihr Feuerwehrtechnisches Zentrum? Gern unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns an.

Neben der Kalkulation unterstützen wir Sie auch mit der Bescheiderstellung. Zudem führen wir Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Investitionen oder für Standortentscheidungen durch. Bei der Vergabe begleiten wir Sie dabei von der Ausschreibung bis zur Umsetzung des Projekts.