Kennen Sie das auch… Ihr Schreibtisch ist voll mit Bauanträgen und nebenbei müssen Sie sich auch noch in neue Themen einarbeiten? So geht es vielen Mitarbeitern im Bauamt. Denn die Gesetze ändern sich ständig. Mit welchen neuen Herausforderungen die Bauämter noch zu tun haben und wie sie sie ganz einfach meistern erfahren Sie hier.
Fristen können in Berlin verlängert werden
In Berlin hat sich die Bauordnung bspw. das letzte Mal am 20. Mai 2020 geändert. Hier wurde der § 86 Absatz 3 Satz 1 BauO Bln überarbeitet. Er ist die Antwort des Bauamtes auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Im ersten Quartal 2020 mussten einige Mitarbeiter des Bauamtes wegen der Kontaktbeschränkungen zu Hause bleiben. Deshalb konnten die Bauanträge nicht wie gewohnt bearbeitet werden. Damit den Bauträgern dadurch keine Nachteile entstehen, ist es seit der Änderung möglich Fristen in einer Pandemie zu verlängern. So vermeidet das Bauamt, dass Anträge abgelehnt werden, weil die Frist vermeintlich abgelaufen ist.
Trends bringen neue Herausforderungen mit sich: Tiny Houses und 3-D-Druck
Der Trend zum Minimalismus und der Wunsch vieler Menschen sich auf die wesentlichen Dinge zu fokussieren bringt neue Formen von Häusern hervor. Häuser aus dem 3-D-Drucker oder Tiny Houses sind nur zwei Beispiele dafür. Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese neuen Wohnkonzepte und die damit verbundenen Vorschriften viel Arbeit für die Bauämter bedeuten, denn die Mitarbeiter müssen sich erstmal mit den neuen Themen vertraut machen.
Wie genau müssen Sie sich den Druck von einem Haus aus dem 3D-Drucker vorstellen?
3-D-Drucker für den Hausbau sind XXL-Drucker, die von einer Baustelle zur nächsten transportiert werden können. So drucken sie innerhalb weniger Stunden Hauselemente oder gleich das ganze Haus vor Ort. Es kommen aber keine Backsteine aus dem Drucker, sondern Beton oder Kunststoff. Sie können sich das vorstellen wie eine Spritztülle, mit der Sie Sahne oder Buttercreme auf einen Kuchen geben. Nur, dass die Spritztülle ein überdimensionaler dreh- und schwenkbarer Arm ist. Die Masse wird damit Schicht für Schicht übereinander aufgetragen. Vorreiter in dem Bereich 3-D-Druck ist das Startup ICON Technology Inc. aus Austin in den USA. Es hat bereits 2018 das erste 3-D-Haus gedruckt, das eine Baugenehmigung bekommen hat. Es ist einstöckig und hat 33 m². Doch mit dem Drucker könne auch größere Projekte realisiert werden, denn er druckt Häuser mit bis zu 185 m² und das in nur 24 Stunden.
Wie sehen der Drucker und das fertige Haus aus?
So ein Drucker sieht nicht aus wie ein herkömmlicher Drucker. Denn wenn am Ende ein ganzes Haus rauskommen soll, muss das Gerät viel größer sein. Der Drucker von Icon ist 3,5 m hoch, 10 m breit und wiegt ca. 900 Kilogramm. Damit kann er Häuser bis zu einer Höhe von 2,6 m und einer Breite von 8,5 m drucken. Bei Stromausfall oder in abgelegenen Gebieten ohne ausreichende Stromversorgung kann der Drucker sogar mit einem Akku betrieben werden.
Fotos: Joshua Perez & Regan Morton Photography, ICON Technology Inc.
Da das Material aus dem Drucker herausgespritzt wird, sind die Wände von Häusern aus dem 3-D-Drucker nicht glatt, sondern haben eine Struktur.
Fotos: Regan Morton Photography, ICON Technology Inc.
Warum sollten wir in Zukunft 3-D-Häsuer drucken?
Häuser aus dem 3-D-Drucker sind gut für die Umwelt, denn es werden weniger Ressourcen benötigt. Mit dieser Technik lassen sie sich nicht nur schneller, sondern auch günstiger umsetzen als normale Häuser. Zum Vergleich: Bis ein normales Massivhaus fertig ist, vergeht meist mehr als ein Jahr. Ein 3-D-Haus kann dagegen in einem Tag oder ein paar Wochen fertiggestellt werden.
Während in den USA und China schon Häuser aus dem 3-D-Drucker von den Bauämtern genehmigt wurden, sind wir in Deutschland noch nicht so weit. Unsere hohen Umwelt- und Sicherheitsstandards sind dafür verantwortlich. Denn durch den Druck entstehen Nanopartikel und Feinstaub. Diese Partikel sind krebserregend und somit ein Risiko für die Umwelt und die Gesundheit. Deshalb wird es noch eine Weile dauern, bis wir auch hier in Häusern aus dem 3-D-Drucker wohnen können.
Was sind Tiny Houses und was müssen die Bauämter dabei beachten?
Eine Definition für Tiny Houses gibt es in Deutschland nicht. Die meisten bezeichnen kleine Häuser mit bis zu 37 m² als Tiny Houses. Dabei gibt es mobile und feststehende Varianten.
Die feststehenden Häuser bleiben an einem Ort. Die mobilen können als Anhänger je nach Größe von einem Auto oder LKW bewegt werden. Die meisten mobilen Tiny Houses haben eine Grundfläche von 2,55 m Breite, 7 m Länge, 4 m Höhe und wiegen bis zu 3,5 Tonnen. Das entspricht den Standardmaßen eines Anhängers. Vorteil dieser Maße ist: Der Nutzer kann beim TÜV eine Zulassung beantragen und das Haus als Fahrzeug zulassen. Überschreitet es diese Maße, ist ein normaler Transport mit einem Auto nicht mehr möglich. Dann muss ein spezielles Transportunternehmen gebucht werden, was eine Zulassung für diese Art von Transporten hat und schnell mehrere tausend Euro kosten kann.
Was hat das Bauamt mit mobilen Tiny Houses zu tun?
Ganz viel. Denn selbst, wenn ein Tiny House als Fahrzeug zugelassen, es aber nicht fest am Trailer befestigt ist und der Eigentümer es auf seinem eigenen Grundstück als permanenten Wohnraum nutzen möchte, gelten dafür die gleichen Vorschriften, wie für ein Haus und das bedeutet: Er muss eine Baugenehmigung beantragen. Das Tiny House in seinem Garten stellt eine Nutzungsänderung dar. Denn der Garten wird teilweise nicht mehr als Garten, sondern als Wohnraum genutzt und das ist genehmigungspflichtig. Aber auch beim Antrag ist Vorsicht geboten, denn nicht jedes Tiny House darf als Wohnraum genutzt werden. Auch hier müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Eigentümer muss es an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz anbinden und es muss über eine Küche und ein Bad verfügen. Außerdem müssen allgemeine Bauvorschriften wie die Raumhöhe, Auflagen zu Türen und Fenstern sowie Brandschutzbestimmungen erfüllt werden.
Wenn er das Tiny House allerdings lediglich als Wohnmobil nutzt, um damit in den Urlaub zu fahren, darf er es auf einem Parkplatz auf seinem Grundstück parken – und das ohne Baugenehmigung.
Die Bauämter müssen sich deshalb intensiv mit den komplexen Vorschriften auseinandersetzen und sich folgende Fragen stellen:
- Welche Voraussetzungen muss das Tiny House erfüllen, um als Wohnraum genutzt zu werden?
- Wo darf ein Tiny House aufgestellt werden?
- In welchen Fällen ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich?
Neben den neuen Formen ein Haus zu bauen, werden auch die Vergabeverfahren werden immer komplizierter und die Bauämter haben oft niemanden, der sich um all die neuen Leistungen und Aufgaben kümmert.
So meistern Bauämter ganz einfach die neuen Aufgaben und Herausforderungen
Wie aber lösen die Bauämter diese Probleme? Erst einmal müssen sie sich im Klaren darüber sein, welche zusätzlichen Aufgaben auf die Mitarbeiter zukommen und wie viel Zeit ein Mitarbeiter dafür braucht. Sind diese Punkte geklärt, muss überlegt werden, ob die vorhandenen Mitarbeiter den zusätzlichen Aufwand stemmen können. Falls nicht, ist es sinnvoll einen neuen Mitarbeiter einzustellen.
Die Stadt Eberswalde macht es vor
In der Stadt Eberswalde haben wir in einem Workshop genau diese Themen diskutiert und passende Lösungen erarbeitet. Nachdem klar war, welche neuen Aufgaben dazu kommen, hat die Stadt dafür eine neue Stelle geschaffen, die sich in Zukunft um den Mehraufwand kümmert. Nach einigen Abstimmungsterminen, die wir während den letzten Monaten aufgrund der aktuellen Lage per Telefon und Videokonferenz durchgeführt wurden, wurde dann Ende April die Umsetzung der neuen Struktur beschlossen.
Möchten auch Sie Ihre Herausforderungen ganz einfach meistern? Dann wenden Sie sich gern per E-Mail oder telefonisch unter: 030-3 907 907-45 an Oliver Massalski.