Die Gemeinde Hoppegarten hat das IPM aufgrund aktueller Urteile gebeten die vorhandene Kalkulation der Elternbeiträge zu prüfen, ob diese den aktuellen Ansprüchen der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung genügt.
Das Institut für Public Management (IPM) veröffentlichte während einer Kommunalvertreter-Sitzung einen Kalkulationsbericht zum Thema Kalkulation der Elternbeiträge für den Kita- und Hortbereich.
Das OVG Berlin-Brandenburg befasst sich im Urteil 6 A 15.15 unter anderem mit den ansatzfähigen Kosten bei der Berechnung der maximal ansatzfähigen Elternbeiträge der Brandenburger Kindertagesstätten.
Das IPM präsentiert die Kalkulation der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte der Kindertagesstätten sowie einen sozialverträglichen Staffelungsentwurf in der Gemeinde Zeuthen.
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